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Infos zur OPM Media GmbH / drive2u.de / Live2Gether.de
(0332

ZEUGEN
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Emails, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
News
07.07.2010 Rechtsanwalt Thomas Meier: OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor
13.07.2010 Akte 20.10 berichtet über die Abzocke der OPM Media GmbH Zum TV-Bericht
Juni 2010 Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen OPM eine Klage basierend auf der undeutlichen Preisgestaltung eingereicht.
10.06.2010 OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey (AZ: 23 C 2/10). Ein ggf. zunächst wirksam abgeschlossener Dienstvertrag ist aufgrund der Anfechtung seitens des Beklagten nichtig. Die Klägerin handelte arglistig.

OPM Media GmbH Online Performance Marketing gegründet Juni 2008
Adresse Wilhelmsaue 1, 10715 Berlin
alt: Lindenstrasse 12a, 81545 München
Support Team Wilhelmsaue 1, 10715 Berlin
Kontakt Support: Telefon: 0800-5522220-1 (kostenlos) Telefax: 0800-5522220-9 (kostenlos)
  In den Registrierungsdaten von drive2u.de werden diese Kontaktmöglichkeiten genannt: Tel: +49.1805684306012; Fax +49.1805684306373
Handelsregister neu: AG Berlin / Charlottenburg HRB 125382 B
alt: Amtsgericht München HRB 174861
Geschäftsführer ab März 2009 Frank Drescher *16.01.1972
ab Juni 2008 bis März 2009 Seitz, Stefan, München, *30.01.1967
UST-ID: DE261809932 Finanzamt München
Gesellschafter Frank Drescher aus Priel / 85408 Gammelsdorf Stand September 2009
Mitarbeiter "Karin Turner" (März 2010), "Petra Möller" (Mai 2010)
Pressesprecherin Sarah Moser,

Methode

Der Trick Stand 02.09.2009
www.drive2u.de
Wieder einmal wird mit einer Anzeige bei Google gelockt. An oberster Stelle auf Seite 1 der Suchergebniss erscheint die Anzeige von online-mitfahrzentrale.com
Über online-mitfahrzentrale.com (registriert von Lockvogel Jutta Schwiele, Online Mitfahrzentrale Ltd.) wird man auf die Webseite drive2u.de gelotst.
Die Seite ist überschrieben mit "drive2u - Deutschlands faire Mitfahrzentrale"
Weiter unten rechts hat man die Möglichkeit, Abfahrtsort und Zielort einzugeben und eine Abfrage zu starten. Beim Klick auf "Suche starten" gelangt man auf eine neue Seite, auf der nicht etwa die Suchergebnisse aufgelistet sind, sondern auf der sich ein Anmeldeformular befindet.
Hier soll man seine persönlichen Daten eingeben - was ja auch ganz sinnvoll zu sein scheint, um eine Mitfahrgelegenheit anzubieten oder eine solche zu finden.

Hat man seine Daten eingegeben, muss man ganz oben rechts neben dem Anmeldeformular noch Häkchen machen, dass man die AGB und die Datenschutzbestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe und volljährig ist.

Darunter, also rechts unten neben dem Anmeldeformular befindet sich ein kleingedruckter Fließtext, der mit "Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Deine IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse bist Du über Deinen Provider identifizierbar..."blablabla beginnt - siehe Darstellung rechts.
Nur mitten im Fließtext befindet sich der Kostenhinweis - und auch die Laufzeit. Hier heißt es "...bekommst auf Grundlage unserer AGB einen 2-jährigen Datenbankzugang zum Preis von monatlich 8 Euro inkl. Mehrwertsteuer...." Warum man den Jahrespreis nicht nennen kann, wenn hier gar nicht monatlich, sondern jährlich im voraus bezahlt werden soll? Und warum wird die Vertragslaufzeit von 2 Jahren in einen derart umständlichen Satz verpackt?
Aus diesen Gründen finden wir Deutschlands "faire Mitfahrzentrale" gar nicht fair.
Live2Gether.de ist ein weiteres - unserer Ansicht nach - irreführendes Angebot. Masche wie bei drive2u.de
Die Inkassomethoden
OPM Media GmbH verweigert Widerrufsrecht Mehr Info
Urteile als Druckmittel
2010 Die OPM Media GmbH ist für ihr äußerst aggressives Vorgehen bekannt. Um Nichtzahler einzuschüchtern, wird gerne mit ein paar gewonnen Prozessen gewedelt und zusätzlich werden massenweise Pressemitteilungen über diese gewonnenen Prozesse im Netz verbreitet. Die Urteile sind allerdings wenig aussagekräftig, es handelt sich vornehmlich um Anerkenntnisurteile, so dass die Richter gar nicht mehr darüber entscheiden mussten, ob tatsächlich eine Zahlungspflicht bestand.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass Sie verklagt werden, wenn Sie sich im Vorfeld richtig verhalten.

Sollte das Unerwartete passieren, versuchen Sie nicht, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, sondern beauftragen Sie bitte einen Anwalt, der sich auskennt (siehe z. B. Anwaltsliste). Sonst haben Sie gegen die ausgebufften Anwälte der Gegenseite keine Chance.

10.06.2010 OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey (AZ: 23 C 2/10). Die OPM Media GmbH hat keinen Anspruch auf 96,- Euro. Ein ggf. zunächst wirksam abgeschlossener Dienstvertrag ist aufgrund der Anfechtung seitens des Beklagten nichtig. Die OPM Media GmbH handelte nach Ansicht des Gerichts arglistig.
Geldeintreiber
Als Geldeintreiber betätigt sich die DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH = DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Bundesallee 47, 10715 Berlin Mehr Info
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bzw. einem Anwalt bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt?
Informationen auf dieser Seite.
Nicht kündigen! Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an (Nachweis aufbewahren!). Mehr Info
AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008 - Quelle: jurpc.de
"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen.... der Unternehmer muss dem Verbraucher ... eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite ... anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...."
AG Mítte 17 C 298/08 vom 05.11.2008 - Quelle: http://www.nicht-abzocken.eu/dokumente/17C298-08.pdf
Netsolutions hat keinen Anspruch auf Zahlung. U. a. ist die Beklagte nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt worden.
Wenn Sie bei der Anmeldung von einem kosenlosen Angebot ausgingen: Auf keinen Fall zahlen! Nicht einschüchtern lassen!
Suchmaschinenbetreiber informieren
Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google und Bing reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler.
Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen?
Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)
Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind. Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen
Musterbrief - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung

August 2010 Sparkasse Landshut BLZ 74350000 KTO 20153341
Juli 2010 Sparkasse Vogtland BLZ 87058000 KTO 3550001117
Juni 2010
Stadtsparkasse Schrobenhausen BLZ 72151880 KTO 41025396
Mai 2010
Sparkasse Freising BLZ 70051003 KTO 25321209 Ende Juni 2010 weiterhin aktiv
November 2009 Sparkasse Pfaffenhofen BLZ 72151650 KTO 9086844 im März 2010 weiterhin aktiv
Deutsche Skatbank VR Bank Altenburger Land eG BLZ 83065410 (Quelle: Creditreform)

Juristisch
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Strafrechtlich
Strafanzeige erstatten?

Täuschung in diesem Sinne ist jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Die Täuschung kann erfolgen, ohne dass unwahre Tatsachen ausdrücklich behauptet werden müssten (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR439/0Q). Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein „äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.)

allgemeine Infos zu Kostenfallen im Internet (externe links)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/5/0,4070,4361925-6,00.html

Die Infrastruktur
Seitz, Stefan, München, *30.01.1967  
ist Director der einschlägig bekannten Polyphem Media Limited, Zweigniederlassung in Lindenstraße 12a, München AG München HRB 169000 (am 08.04.2009 aus dem Handelsregister gelöscht)
Über die Polyphem Media Ltd. berichtete Akte09 am 10. Februar 2009 - auch die vermutliche Vorgänger-Firma der OPM Media GmbH lockte Verbraucher über eine "Mitfahrzentrale" in die Abofalle. Zum TV-Bericht
Akte 20.10 berichtet im Juli 2010 über die Methoden der OPM Media GmbH und ihre Verbindungen zur DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH Siehe hier
DROHANRUFER GESUCHT:
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Post kommt aus Vlotho-Arabien
Vlothoer Anzeiger | 9.09.2008