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| DGS Payment AG - Baarerstr. 94, Zug SCHWEIZ - Hauptseite |
Erfahrungsberichte
Informieren Sie uns über Ihre Erfahrungen, Inkassomethoden, neue Firmen, Bankkonten usw. Schicken Sie uns bitte Rechnung, Mahnungen, Inkasso- und Anwaltschreiben zur Datenauswertung. Damit helfen Sie anderen! Kontakt |
| DGS Payment AG |
| Adresse |
Baarerstrasse 94, CH - 6300 Zug |
| Mitglied |
Rieta de Soet |
| Revisionsstelle |
ab Dezember 2005 WPB AG für Wirtschaftsprüfung und -beratung |
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| Inkassomethoden |
Wer die Rechnung der IS Internet Service AG nicht zahlen will, bekommt u. a. Zahlungsaufforderungen von der Schweizer DGS Payment AG, Baarerstr. 94, 6300 Zug. Verwaltungsratsmitglied der DGS ist ab März 2005 Rieta de Soet - die unter dieser Adresse ihren eigenen Büroservice betreibt Mehr Info. Ab Dezember 2005 ist die WPB AG bei der DGS als Revisionsstelle eingetragen, dh., sie prüft die Bilanzen der DGS Payment.mehr Info |
| Die Bankkonten |
| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit dem Inkassoanwalt und dessen Mandantin. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken nicht billigen. |
| Mehr Infos - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
| Januar 2007 Kreissparkasse (Kreissparkasse Köln) BLZ 370 502 99 Kto 295 970 |
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| Gegenwehr |
Nicht einschüchtern lassen! Solange vom Amtsgericht kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, ist alles nur heiße Luft. Sollten Sie wider Erwarten einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, wenden Sie sich umgehend an die Verbraucherzentrale oder einen erfahrenen Anwalt. Achtung: Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss die Widerspruchsfrist eingehalten werden!
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bzw. einem Anwalt bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
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TIPP: Sollte sich ein Inkassounternehmen (oder Anwalt) bei Ihnen melden und keine Originalvollmacht vorlegen, antworten Sie innerhalb von 2 Tagen etwa wie folgt: |
"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurück".
Um diesen "Angriff" nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben/Rückschein verschickt werden. |
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| siehe auch Informationen vom Europäischen Verbraucherzentrum |
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