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Zahlungsaufforderungen von Rechtsanwalt Sven Schulze

Rechtsanwaltskanzlei Schulze - Anwaltliches Inkasso und Forderungsmanagement, Rechtsanwalt Sven Schulze

Peutestr. 51 - 52, 20539 Hamburg; Tel: +49 1805 4451791 1 Fax: +49 1805 4451791 2 St.Nr. 22/18009/282 Internet: www.schulze-inkasso.de

Beschwerdestelle: Rechtsanwaltskammer Hamburg, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg

Juli 2009 Email an die Eltern eines Minderjährigen, dem nicht bewusst war, dass er mit der Anmeldung - zumindest nach Auffassung des Anbieters - einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.

...Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, wurden seitens unserer Mandantin schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot meiner Mandantin anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Obwohl die Geschäftstätigkeit eines Minderjährigen regelmäßig durch die gesetzlichen Bestimmungen des BGB beschränkt ist und die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erst seine Wirksamkeit erfährt, wenn die Erziehungsberechtigten dem Vertragsverhältnis zustimmen, kann sich ein Minderjähriger laut aktueller Rechtssprechnung weiter in einem Haftungsverhältnis befinden, wenn dieser den vorgenannten Vertragsabschluss durch unerlaubte Handlungen erwirkt hat und es ihm nicht an einer deliktischen Einsichtsfähigkeit gemangelt hat (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 9/70). Unserer Ansicht nach ist dieser Fall hier eingetreten. In Hinblick auf das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt die Forderung von unserer Seite insoweit bestehen.

Wir weisen darauf hin, das diese o.g. Handlung auch strafrechtlich relevant sein kann, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem.  269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, da bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen wrde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar(...)"

Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier unserer Mandantin - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht.

Weiterhin weisen wir Sie auf den Taschengeldparagraphen des  110 BGB hin.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.


Fr Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Forderungsservice
Rechtsanwaltskanzlei Schulze

Kanzlei@Schulze-Inkasso.de
www.Schulze-Inkasso.de
.....................................
Rechtsanwaltskanzlei Schulze
Rechtsanwalt Sven Schulze

[ Peutestrae 51 - 53 ]
[ 20539 Hamburg ]

Servicehotline: +49 1805 445 100*
Servicefax: +49 1805 445 100 - 9*

* (0,14  / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)

Zulassungen:
Rechtsanwalt Schulze ist zugelassen beim Hamburger  Land-  und  Amtsgericht und ist vor den gleichen Gerichten der brigen Bundesländer Deutschlands vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Schulze ist Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer.

Anmerkungen der Redaktion

Bei der von RA Schulze erwähnten "aktuellen Rechtssprechung" handelt es sich um ein BGH-Urteil vom Januar 1971 Mehr Info

Das OLG München Az. 6 U 3881/08 urteilte, dass eine dauerhafte Überwachung der Kinder bei Internetaktivitäten für die Eltern unzumutbar sei.

Wir möchten an dieser Stelle noch auf ein aktuelles Urteil vom AG München AZ 262 C 18519/08 vom 18.2.2009 hinweisen, in dem es heißt, eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen komme nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend. Siehe Pressemitteilung des AG München

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Post kommt aus Vlotho-Arabien
Vlothoer Anzeiger | 19.09.2008