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Argumente der Online-Downloaden-Service Ltd.

Online-Downloaden-Service Ltd
Adresse Brandshofer Deich 27, 20539 Hamburg, Deutschland
Geschäftsführer Michael Bardenhagen, Jork, *02.10.1960
Internet online-downloaden.de

22. September 2009 Falsch zitiertes Urteil der Online-Downloaden-Service Ltd.

Email-Zitat des Geschäftsführers Michael Bardenhagen
: "...Schon das Landgericht Hamburg urteilte am 6.11.2003 in der Entscheidung 5 U 48/03, dass es ausreichend ist, wenn der Preis auf der Seite steht, auf der das Produkt auch angeboten wird. Bereits durch das Absenden eines Anmelde- oder Vertragsformulars wird ein wirksames Angebot gemäß § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgegeben. Mit der Zusendung eines Bestätigungslinks per Email kommt der Vertrag darauf wirksam zustande...."

Tatsächlich handelt es sich um ein Urteil des OLG Hamburg, nicht des LG Hamburg.
Siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20040079.htm

OLG Hamburg Urteil vom 06.11.2003 5 U 48/03

Leitsatz:
Bewirbt ein Internethändler Geräte der Unterhaltungselektronik mit der Angabe "Top Tagespreis" und kann man den Preis erst durch Anklicken dieser Worte in Erfahrung bringen, liegt ein Verstoß gegen die PreisangabenVO vor.

Das Urteil bezieht sich also auf einen völlig anders gelagerten Fall und hat mit dem Angebot von Herrn Bardenhagens Online-Downloaden-Service überhaupt nichts zutun.
Es gibt allerdings zahlreiche Prozesse, die Abofallen-Betreiber verloren haben - Mehr Info
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt?

Siehe auf der Hauptseite der Firma

DROHANRUFER GESUCHT:
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