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Info Verbraucherzentrale Bundesverband - Verimount FZE LLC, Wien

NEWS

Januar 2009 Online Content Ltd. wirbt für Firstload / Verimount FZE LLC
31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung >>>
Januar 2007 - Urteil des AG München (AZ 161 C 23695/06) "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

Adressen und Informationen von Verbraucherzentralen

Hinweis: Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Internetseite sowie hinsichtlich des für das Angebot verantwortlichen Unternehmens beziehen sich stets auf den für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt unserer Abmahnung. Die aktuelle Gestaltung der Seiten und das heute dafür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.

Verimount FZE LLC, Wien

www.firstload.de

Dem Internetbenutzer wurde auf der Startseite unter dem Aufmacher „Jetzt KOSTENLOS testen!“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt KOSTENLOS testen!“ öffnete sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen konnte. Diese trug folgende Überschrift:

Jetzt kostenlos anmelden!“ Geworben wurde mit einer „Sonderaktion – 14 Tage High-Speed kostenlos testen!“ Des Weiteren fanden sich auf der Seite die Textpassagen „Mit dem Firstload Test-Paket kostenlos durchstarten!“ sowie „Können wir Sie im Testzeitraum begeistern und wollen Sie mehr als 1 Gigabyte downloaden, so können Sie Ihren Account jederzeit zu einem der folgenden Pakete upgraden:“ Es folgte eine Auflistung der angebotenen Pakete unter Hinweis auf die jeweiligen Kosten pro Monat.
Der auf der unteren Hälfte der Website gelegene Anmeldebereich selbst war überschrieben mit: „Ja, ich will 14 Tage kostenlos testen“. In den AGB war geregelt: „Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes (14 Tage) kündigen. (…)“

Stand: Außergerichtlich abgeschlossen (Unterlassungserklärung)

DROHANRUFER GESUCHT:
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